Mit den Änderungen, die zum 1. Januar 2011 in Kraft getreten sind, wurden auch die Vorschriften für die Schulung umfassend überarbeitet. So können neben dem bisherigen System auch eingeschränkte Schulungen durchgeführt werden, zum Beispiel von einzelnen Gefahrgutgruppen oder einzelnen Gefahrgütern. In diesem Zusammenhang enthält das Buch ausschließlich den notwendigen Inhalt für die Beförderung von Mineralölprodukten.Fahrzeugführer kennzeichnungspflichtiger Beförderungseinheiten müssen im Besitz einer ADR-Bescheinigung sein. Dies ergibt sich aus Kapitel 8.2 der Anlagen zum „Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“ (kurz: ADR) – das in allen EU-Staaten sowohl im grenzüberschreitenden und innergemeinschaftlichen als auch im innerstaatlichen Verkehr anzuwenden ist. Zum Erwerb der ADR-Bescheinigung müssen Fahrzeugführer eine Schulung besuchen.
Außerdem ist mit dem neuen ADR die Schulungsbescheinigung im „Scheckkartenformat“ eingeführt worden. In Deutschland wurde diese Änderung zum 1. Januar 2013 umgesetzt.
Entsprechend den Kursplänen gliedert sich dieses Buch in acht Themensektoren:
Autoren: Peter Wiederhold und Frank Georg Stephan, mit freundlicher Unterstützung der Mitglieder des Logistikausschusses des UNITI Bundesverbandes mittelständischer Mineralölunternehmen
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