Ehe man darüber spekuliert, wie sinnvoll oder nicht die neue Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAUwS) ist, muss ihr Grundgedanke genannt werden. Und der liegt im vorbeugenden Gewässerschutz. Im Idealfall sollte also, wenn sich jeder dran hält, nichts passieren. Ganz so glatt lief es in den letzten Jahren nicht. Dennoch ist, gerechnet auf die gut sechs Millionen Heizöltankanlagen in Deutschland, kaum etwas vorgefallen.
2010, das letzte Jahr, für das eine Auswertung vorliegt, wurden 837 Unfälle an stationären Anlagen verzeichnet, 261 davon an nicht gewerblich betriebenen Lageranlagen für Stoffe der WGK 2, also in der Regel Heizöl oder Dieselkraftstoff. Vom dabei freigesetzten Volumen wassergefährdender Stoffe entstammt nicht einmal ein Prozent aus nicht gewerblich betriebenen WGK 2 Lageranlagen, zu denen auch die große Zahl der privaten Heizölverbraucheranlagen zählen.
Die Statistik der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) für das gleiche Jahr weist bei 62 Prozent aller erstmalig oder wiederkehrend geprüften Tanks keine Beanstandungen auf, bei je dem vierten wurden geringe Mängel festgestellt. Nur 0,03 Prozent der Anlagen wiesen gravierende Mängel auf. Der Bundesverband Behälterschutz (BBS+GT) hingegen prüfte 2011 etwas über 9.000 Anlagen. 6371 hatten keine, 1875 hatten geringfügige und 851 erhebliche Mängel immerhin 9,3 Prozent. ...>
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