Biofuels – Nachhaltigkeit entscheidend

Für den gesamten Mineralölsektor als Verwender von Biokraftstoffen ergibt sich eine zusätzliche Dokumentationspflicht, da die komplette anzurechnende Biomenge durch Nachhaltigkeitsnachweise belegt sein muss.

Das Biokraftstoffquotengesetz (BioKraftQuG) vom 26.10.2006, das zum 01.01.2007 in Kraft getreten ist, verpflichtet die Mineralölwirtschaft, einen festen und anwachsenden Mindestanteil von Biokraftstoffen in den Verkehr zu bringen. Im Gesetz ist nicht festgelegt, in welcher Form der Anteil in den Markt genommen werden soll. Vielmehr hat jeder Unternehmer, der Otto- oder Dieselkraftstoffe in den Verkehr bringt (Entfernung aus einem Steuerlager ohne dass sich ein Steueraussetzungsverfahren anschließt), durch Festsetzung von Pönalen bei Nichterfüllung ein Interesse, zu gewährleisten, dass die von ihm vertriebene Menge von Kraftstoffen den für das jeweilige Jahr gesetzlich vorgesehenen Prozentsatz an Biokraftstoffen enthält. Das kann durch Beimischung zu den vertriebenen Mineralölprodukten erfolgen, aber auch durch getrennten Vertrieb der Biokraftstoffe durch zu diesem Zweck beauftragte dritte Unternehmen.

Dieser Anforderung und auch der dazu notwendigen Nachweispflicht kommt die Mineralölindustrie bereits seit 2007 nach.

Durch die „Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von Biokraftstoffen (Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung) vom 30. September 2009 werden die Dokumentationsanforderungen nun massiv verschärft. Soll ein Liter Biokraftstoff auf die Quote angerechnet werden, so muss nachgewiesen werden, dass dieser Biokraftstoff nachhaltig erzeugt wurde und gegenüber dem fossilen Kraftstoff ein geringeres Treibhausgasminderungspotential (THG-MP) ausweist.


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